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Anlagenmechaniker / innen

Rudi Ameling (amru) on 28.04.2014

, zuletzt modifiziert von Stefan Hovestadt am 12.02.2015 um 13:01

 

Berufsbezeichnung:

Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

 


 
Berufliche Handlungsschwerpunkte:

Der Beruf Anlagenmechaniker/in SHK ist ein Handwerksberuf, der in Betrieben mit unterschiedlichen betrieblichen Schwerpunkten erlernt wird. Diese Arbeitsbereiche lassen sich gliedern in:

  • Handlungsfeld Wassertechnik
  • Handlungsfeld Wärmetechnik
  • Handlungsfeld Lüftungstechnik        
  • Handlungsfeld Umwelttechnik


Berufliche Qualifikationen:

Anlagenmechaniker/innen für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik

  • planen und steuern Arbeitsabläufe, kontrollieren und beurteilen Arbeitsergebnisse und wenden Qualitätsmanagementsysteme an,
  • montieren und demontieren Rohrleitungen, Kanäle und Komponenten von Ver- und Entsorgungsanlagen, transportieren und sichern sie
  • installieren und prüfen elektrische Baugruppen und Komponenten,
  • installieren Regel-, Steuer- Sicherheits- und Überwachungseinrichtungen stellen sie auf die Sollwerte ein und prüfen sie,
  • prüfen die Funktionen von versorgungstechnischen Anlagen und Systemen, stellen sie ein, optimieren und warten sie
  • nehmen versorgungstechnische Anlagen und Systeme in Betrieb,
  • übergeben versorgungstechnische Anlagen und Systeme an die Kunden und weisen diese in die Bedienung ein,
  • führen die Inspektion, Wartung und Instandsetzung versorgungstechnischer Anlagen und Systeme durch
  • beraten und betreuen Kunden in Bezug auf Produkte und Dienstleistungen des Betriebes unter Beachtung ökologischer und ökonomischer Aspekte
  • arbeiten auch mit englischsprachigen Unterlagen und wenden auch englische Fachausdrücke an

 

Anforderungsprofil:

Das neue Berufsbild des Anlagenmechanikers / der Anlagenmechanikerin für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik ist eines der vielseitigsten und interessantesten im Bereich der technischen Handwerksberufe:


Komfort und Lebensqualität durch intelligente, wirtschaftliche und umweltschonende Haustechnik auf hohem technischen Niveau, verbunden mit starker Kunden- und Service-Orientierung….                   heißt die Devise.


Die hierzu erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten des “Versorgungsfachmanns” sind vielseitig und breitgefächert:
Sie reichen von den physikalisch – chemischen Grundlagen  z.B. aus den Bereichen Mechanik, Werkstofftechnik, Strömungstechnik, Schalltechnik, Wärme- und Feuerungstechnik, Elektrotechnik, über Kenntnisse der Metall- und Kunststoffverarbeitung im Rohrleitungs- und Luftkanalbau, des Aufbaus und der Funktionsweise haustechnischer Systeme wie Trinkwasser-, Abwasser-, Gas-, Heizungs- und Lüftungsanlagen, Wärmeerzeugungsanlagen konventioneller und ökologisch orientierter Art bis hin zur Kenntnis wichtiger Bestimmungen der einschlägigen Normen, Verordnungen und Rechtsvorschriften, die beim Erstellen dieser Anlagen zu beachten sind und schließen natürlich die Beherrschung der relevanten Arbeitstechniken ein.
Damit diese  praktischen und theoretischen Qualifikationen in den 3½ Jahren bis zur Gesellenprüfung erworben werden können, ist die engagierte Mitarbeit aller Beteiligten, besonders natürlich die des Auszubildenden, erforderlich.

 

Der/die Auszubildende und künftige Geselle/Gesellin sollte deshalb:

  • mindestens einen guten bis befriedigenden Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Klasse 10 – besitzen,
  • den Neigungs- und Begabungsschwerpunkt im Bereich Technik – Naturwissenschaften – Mathematik haben,
  • die deutsche Sprache in Wort und Schrift sicher beherrschen, d.h.
  • in der Lage sein, Texte, z.B. Beschreibungen in Fachbüchern, Fachaufsätzen, Firmenunterlagen, Betriebsanleitungen zu lesen und zu verstehen und
  • Zusammenhänge erfassen und in Wort und Schrift korrekt darstellen können,
  • die Bereitschaft zum lebenslangen Lernen besitzen,
  • handwerklich begabt und manuell geschickt sein,
  • körperlich normal belastbar sein,
  • gern im Team arbeiten und aufgeschlossen gegenüber Menschen sein,
  • Dienst am Kunden und Kommunikation mit dem Kunden als wichtigen Teil des angestrebten Berufes begreifen.

 

Ziel der Ausbildung:

Die kombinierte theoretische und praktische Ausbildung in der Berufsschule, im Ausbildungsbetrieb und der überbetrieblichen Ausbildungsstätte führen
nach bestandener Gesellenprüfung zum Gesellenbrief,
nach Erfüllung der Voraussetzungen (nicht mehr als ein “mangelhaft” am Ende der Berufsschule) zum Berufsschulabschluß
Dauer der Ausbildung: Regeldauer: 3½ Jahre
Bei Abschluss eines verkürzten Lehrvertrages (Abiturienten, Umschüler, Zweitausbildung): 2½ Jahre.


Unterrichtsfächer:

 

 

Technische Einrichtung:

Das Berufskolleg Bocholt-West verfügt über ein Heizungslabor, in dem an Öl und Gasheizkesseln Einstellungs- und Wartungsarbeiten durchgeführt werden können.  Mess- und Regelungstechnik wird an modernen Gasbrennwertgeräten vermittelt. In den Metallwerkstätten können zudem alle Arbeiten in der Blechverarbeitung durchgeführt werden.

 

 

 


Für Unterrichtsversuche unter praxisorientierten Bedingungen steht ein Baukastensystem zum Aufbau von Anlagen für versorgungstechnische Berufe im Klassenraum bereit. Moderne Badplanung findet am PC statt.


Überbetriebliche Ausbildung:

Da die Betriebe der Sanitär- und Heizungsbranche notwendigerweise auftrags- und manchmal auch schwerpunktbezogen arbeiten, kann nicht in allen Fällen sichergestellt werden, dass der Auszubildende während der Ausbildungsdauer in seinem Betrieb alle in der Ausbildungsordnung vorgeschriebenen Tätigkeitsbereiche kennen lernt.
Ein Teil der betrieblichen Unterweisung ( ca. 10 Wochen während der gesamten Ausbildungszeit) wird deshalb in die überbetriebliche Ausbildungsstätte verlegt.
Dies ist für die Innungen Borken, Bocholt und Ahaus die Berufsbildungsstätte Westmünsterland in Ahaus, in der auch die praktischen Prüfungen abgehalten werden.
Die in den Kursen erbrachten Leistungen werden bewertet, die Teilnahme wird bescheinigt und ist Voraussetzung für die Zulassung zur Gesellenprüfung.


Weiterbildung:

Meisterprüfung nach zweijähriger Gesellentätigkeit und Besuch der Lehrgänge in Voll- oder Teilzeitform (Meisterschule, Meisterkurse);
Technikerprüfung nach erfolgreichem Berufsschulabschluss, einer einschließlich der Ausbildungszeit insgesamt fünfjährigen praktischen Tätigkeit im jeweiligen Beruf und Besuch der Berufsfachschule für Technik in Voll- (2 Jahre) oder Teilzeitform (4 Jahre);schließtdie Fachhochschulreife ein.
Fachhochschulreife bei Vorliegen der Fachoberschulreife, erfolgreich abgeschlossener Berufsausbildung, Besuch der Klasse 12 der Fachoberschule und Bestehen der Fachhochschulreifeprüfung;
Dipl.-Ing. (FH) für Versorgungstechnik nach erfolgreichem Abschluss der FOS und erfolgreich abgeschlossenem Studium (ca. 8 Semester) der Versorgungstechnik an einer Fachhochschule.
Zusatzqualifikationen durch Ausbildungsangebote des Handwerks und Firmenlehrgänge,
z.B.
Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten im Sanitär- und Heizungsbereich;
besondere Schweißerlehrgänge;
Kundendienstlehrgänge.

 

 

 
Beratung:

Stefan Hovestadt
Telefon: 02871/276000

 

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