Übernahme von Schülerfahrtkosten
Unsere Schülerinnen und Schüler in den Vollzeitklassen haben einen Anspruch auf Schülerfahrt- kostenerstattung, wenn Sie in Nordrhein-Westfalen wohnen und der Schulweg mehr als 5 km beträgt. Grundsätzlich übernimmt der Kreis Borken nur die Kosten für öffentliche Verkehrsmittel im Rahmen des Deutschlandtickets. Das Ticket gilt bis zur Beendigung des Bildungsganges bzw. bis Sie das Abo kündigen. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Kreises Borken.
Mit diesem Angebot erfüllt der Kreis Borken seine Verpflichtung, Schülerfahrkosten zu übernehmen. Andere Formen der Erstattung von Schülerfahrkosten sind damit grundsätzlich ausgeschlossen. In begründeten Ausnahmefällen können Schülerinnen und Schüler unter bestimmten Voraussetzungen eine nachträgliche Schülerfahrkostenerstattung beantragen, z.B für Praktikumsfahrten oder beim Besuch von Bezirksfachklassen.
Es besteht keine Verpflichtung, das Deutschlandticket zu abonnieren.
Informationen und Antragsformulare |
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